Dienstag, 23. Oktober 2012

impfpflicht?

ein schweres thema, ich weiss. neulich hat mir eine kollegin erzählt, dass es in ungarn eine impfpflicht gibt. da war ich erstmal erstaunt. dann verriet mir wikipedia, dass es in vielen europäischen ländern impfpflicht gibt. noch erstaunter.
ich bin grundsätzlich fuers impfen, aber pflicht? find ich persönlich (ohne jetzt abschliessend und vollständig darueber nachgedacht zu haben) etwas gruselig. schliesslich ist impfen ja ein (wenn auch kleiner) medizinischer eingriff, der nicht risikenfrei ist.
was passiert, wenn ein impfpflicht-geimpftes kind schäden davonträgt?
was passiert, wenn ein impfpflichtiges kind nicht geimpft wird? man kann einem doch wohl deswegen nicht das sorgerecht entziehen???
ich wäre hier mal an erfahrungen von "betroffenen" interessiert. wie ist das in zum beispiel frankreich, wie war das in der ddr? ich bin ja scheinbar selber ein impfpflichtiges kind gewesen...

5 Kommentare:

Lisette hat gesagt…

Hier in Frankreich sind die Klassiker (Tetanus, Diphterie, Polio) verpflichtend. Je nach Impfung müssen sie bis zu einem bestimmten Alter abgeschlossen sein. Obendrauf gibt's noch Empfehlungen z.B. Tuberkulose in Paris.
Ehrlich gesagt bin ich eh ein starker Impfbefürworter und hab mich da deshalb gar nicht so schlau gemacht. Hab jetzt aber gerade mal nachgelesen: Wer sein Kind nicht impfen lässt, denn erwarten bis zu sechs Monate Gefängnis und knapp 3.750 Euro Strafe. Ob die Rechtsprechung dieser Vorgabe aber auch tatsächlich nachkommt, weiß ich nicht. Generell ist es - und das kommt jetzt hoffentlich nicht irgendwie falsch rüber - in Ländern, die viele Kolonien besaßen, wahrscheinlich schon gut, bestimmte Impfungen verpflichtend zu machen, um aufgrund der höheren Immigration aus Ländern, in denen die Krankheiten noch existieren, ebendiesen Einhalt zu gebieten.
Falls es bestimmte medizinische Auffälligkeiten gibt, die das Impfen für ein Kind gefährlich machen, dann gibt es da aber auch Ausnahmen, wenn ich das richtig verstehe (wäre ja auch noch schöner).

Wolfram hat gesagt…
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
Wolfram hat gesagt…

Ich stelle mit Erstaunen fest, das sind die gleichen Strafen wie wenn ich ein Paar "traue", das nicht vor M. le Maire "oui" gesagt hat.
Und wußte bisher nichts davon, daß da eine gesetzliche Pflicht besteht.

In Deutschland (W) war wohl früher die Pockenimpfung auch Pflicht, außer für Risikokinder: ich war eins. Und mein Bruder mußte schon nicht mehr.

Anonym hat gesagt…

Paare müssen Strafe zahlen, wenn sie sich kirchlich aber nicht amtlich trauen? Im Ernst? Das wiederum kann ich jetzt nicht nachvollziehen!

Wolfram hat gesagt…

Nein, nicht die Paare - der Geistliche wird mit Strafe bedroht. Vor einigen Jahren waren da noch sechs Monate Haft und 500.000 Francs Strafe drauf.
In Deutschland bestand das Gesetz bis vor kurzem ebenfalls; allerdings ist die Strafe schon vor Jahren aufgehoben worden und logischerweise nun auch der Paragraph.
Es geht darum, daß nicht wie bei Don Camillo ein Wettstreit zwischen Rathaus und Kirche entsteht, und auch nicht jemand sagen kann, der Priester hat mich doch getraut, nun soll der Staat das als Ehe anerkennen. 19. Jahrhundert halt, aus der Zeit der Entflechtung von Kirche und Staat.