Freitag, 28. Oktober 2011

behörden

boah, also jetzt gehts los mit behörden-wurschtelei. wir wollen für milo eine deutsche geburtsurkunde beantragen, weil es sicher damit später einfacher wird. in schweden gibts ja keine urkunden. die botschaft meint, dass man sich im heimat-standesamt melden soll, wenn ein elternteil noch in deutschland gemeldet ist. ich schrieb also ne mail und bekomme pampig zurück geschrieben ich möge mich doch bei der botschaft melden oder einen bevollmächtigten vorbeischicken, dem dann gesagt wird, welche formulare etc. man braucht. per mail ginge das nicht. bitte? man muss persönlich vorbeikommen, nur um informationen zu erhalten?
gegenbeispiel schweden: maik hat gerade im chat milo in unsere versicherung mit aufgenommen und autogiro beantragt. im chat. mit der versicherung.

1 Kommentar:

Wolfram hat gesagt…

Ach ja, die Auslandseltern...
ihr seid noch in Deutschland gemeldet? Uns hat man da mit der bösen Meldevergehenskeule gedroht, weil man nur einen Wohnsitz in Deutschland haben dürfe, wenn man sich dort mehr als die Hälfte der Zeit aufhalte (Erstwohnsitz halt) oder es sich um selbstgenutztes Eigentum handle. Konnten wir beides nicht vorweisen; Familieneigentum zählte nicht.
Und eine deutsche Geburtsurkunde haben wir nicht, dafür aber französische auch dreisprachig, und einen Paß mit Foto. Das Pfarrfraubab von damals wird sich zwar in diesem Foto selbst nicht wiedererkennen, und die eingetragene Größe stimmt auch längst nicht mehr, aber Paß muß ja sein. Personalausweise können die Konsulate nämlich bisher nicht ausstellen, dafür müßten wir nach Berlin. Bitte persönlich.

Dir würde ich raten, mit der Mail wieder zur Botschaft zu gehen bzw. zur Konsularabteilung der Botschaft; die sollen dann mal sehen, wie sie dich weiter beraten. Vielleicht geht auch der Papa hin; mit Männern sind sie manchmal weniger abweisend. Aber bei unserem Konsulat haben wir bisher nur sehr freundliche Leute gehabt.